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BGH, 07.03.1952 - 2 StR 539/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 11.03.1937 - 3 D 109/37
1. Ein Beamter empfängt eine Sache nicht nur dann in amtlicher Eigenschaft, wenn …
Auszug aus BGH, 07.03.1952 - 2 StR 539/51
Denn, wie dem angefochtenen Urteil zu entnehmen ist, ist J. der Meinung gewesen, der Angeklagte sei zum Empfang der Gelder berechtigt; der Angeklagte hat dies erkannt und dennoch die Geldbeträge entgegengenommen (RGSt 71, 106).